Die Stifterversammlung

Der Sifterversammlung gehören einmal die Stifter und Zustifter an, die mindestens 1000 € gestiftet oder gespendet haben oder die von einer juristischen Person benannt worden sind, die der Bürgerstiftung in dieser Höhe zugestiftet hat.

Zum anderen gehören der Stifterversammlung weitere Persönlichkeiten an, die der Stiftungsrat berufen hat, weil sie sich durch ehrenamtliche Tätigkeit für die Zwecke der Bürgerstiftung ausgezeichnet haben.